이동진, "저당권부 채권질권, 초과배당과 부당이득 - 대법원 2024. 4. 12. 선고 2023다315155 판결 ", 「저스티스」 통권 제205호(2024. 12), pp. 611-636 .
<국문초록>
대상판결은 저당 부동산에 대한 경매에서 저당권부 채권질권자에게 초과배당이 이루어진 경우 그로 인하여 손 실을 입은 후순위배당권자가 누구를 상대로 부당이득반환청구를 하여야 하는가 하는 부당이득의 삼각관계의 특수 문제를 다루고 있다. 대상판결은 초과배당을 받은 저당권부 채권질권자가 아닌 저당권자, 즉 질권설정자가 부당 이득반환의무자라면서, 이러한 결론을 제3채무자는 질권자에게 직접 지급함으로써 제3채무자의 질권설정자에 대 한 입질채무를 이행함과 동시에 질권설정자의 질권자에 대한 피담보채무를 이행하는데, 그중 후자 즉, 피담보채 무가 존재하는 한 저당권부 채권질권자에게는 ‘법률상 원인’이 있어 부당이득이 되지 아니한다는 점으로 뒷받침한 다. 그러나 제3채무자가 질권자에게 직접 지급함으로써 질권설정자의 질권자에 대한 피담보채무를 이행한다는 전 제는 급여부당이득관계에서도 이미 타당하지 아니하고, 사안은 그나마 부당배당, 즉 침해부당이득에 관한 것이므 로 급여부당이득의 논리를 끌어올 것도 아니었다. 부당이득반환의무자는 최종적으로 부당배당을 받은 자, 즉 저 당권부 채권질권자가 되어야 한다.
<주제어>
채권질권, 저당권부 채권질권, 부당이득, 삼각관계, 초과배당.
<Abstract>
Das vorliegende Urteil des koreanischen Obersten Gerichtshofs befasst sich mit der Frage, gegenüberwem der nachrangige Pfändungsgläubiger, der einen Verlust erlitten hat, einen Bereicherungsanspruch geltend machen soll, wenn bei der Versteigerung des mit einer Hypothek belasteten Grundstücks einübermäßiger Erlös an einen hypothekengesicherten Forderungspfandgläubiger gezahlt wird. Im Urteilwird festgestellt, dass nicht der hypothekengesicherte Forderungspfandgläubiger, sondern der
hypothekengesicherte Forderungspfandschuldner, d.h. der Hypothekengläubiger, haften soll, weil derDrittschuldner mit der Zahlung an den Forderungspfandgläubiger nicht nur dessen pfandgesicherteSchuld gegenüber dem Forderungspfandschuldner, d.h. dem Gläubiger selbst, sondern auch die Schuld der Forderungspfandschuldners gegenüber dem Forderungspfandgläubiger erfüllt, und somit einen „Rechtsgrund“ für das Behalten des Übererlöses durch den Forderungspfandgläubiger besteht, solange dessen gesicherte Schuld die Zuweisung deckt. Dies gilt jedoch aus den folgenden zwei Gründen nicht: Erstens, der Drittschuldner erfüllt mit der Zahlung die pfandgesicherte Schuld gegenüber dem Forderungspfandgläubiger und nicht die Schuld des Forderungspfandschuldners gegenüber dem Forderungspfandgläubiger. Darüber hinaus handelte es sich im vorliegenden Fall nicht um Leistungsbereicherung, sondern um Eingriffsbereicherung beim Übererlös in der Versteigerung basierend auf Hypothek, hypothekengesicherte Forderungspfand und Pfändung. Der hypothekengesicherte Forderungspfandgläubiger, und nicht der hypothekengesicherte Forderungspfandschuldner, d.h. der Hypothekengläubiger soll gegenüber dem nachrangigen Pfändungsgläubiger haften.
<Keywords>
Forderungsverpfändung, hypothekengesicherteForderungsverpfändung, ungerechtfertigte Bereicherung,Dreieckverhältnis,Übererlös.
이동진, "저당권부 채권질권, 초과배당과 부당이득 - 대법원 2024. 4. 12. 선고 2023다315155 판결 ", 「저스티스」 통권 제205호(2024. 12), pp. 611-636 .
<국문초록>
대상판결은 저당 부동산에 대한 경매에서 저당권부 채권질권자에게 초과배당이 이루어진 경우 그로 인하여 손 실을 입은 후순위배당권자가 누구를 상대로 부당이득반환청구를 하여야 하는가 하는 부당이득의 삼각관계의 특수 문제를 다루고 있다. 대상판결은 초과배당을 받은 저당권부 채권질권자가 아닌 저당권자, 즉 질권설정자가 부당 이득반환의무자라면서, 이러한 결론을 제3채무자는 질권자에게 직접 지급함으로써 제3채무자의 질권설정자에 대 한 입질채무를 이행함과 동시에 질권설정자의 질권자에 대한 피담보채무를 이행하는데, 그중 후자 즉, 피담보채 무가 존재하는 한 저당권부 채권질권자에게는 ‘법률상 원인’이 있어 부당이득이 되지 아니한다는 점으로 뒷받침한 다. 그러나 제3채무자가 질권자에게 직접 지급함으로써 질권설정자의 질권자에 대한 피담보채무를 이행한다는 전 제는 급여부당이득관계에서도 이미 타당하지 아니하고, 사안은 그나마 부당배당, 즉 침해부당이득에 관한 것이므 로 급여부당이득의 논리를 끌어올 것도 아니었다. 부당이득반환의무자는 최종적으로 부당배당을 받은 자, 즉 저 당권부 채권질권자가 되어야 한다.
<주제어>
채권질권, 저당권부 채권질권, 부당이득, 삼각관계, 초과배당.
<Abstract>
Das vorliegende Urteil des koreanischen Obersten Gerichtshofs befasst sich mit der Frage, gegenüberwem der nachrangige Pfändungsgläubiger, der einen Verlust erlitten hat, einen Bereicherungsanspruch geltend machen soll, wenn bei der Versteigerung des mit einer Hypothek belasteten Grundstücks einübermäßiger Erlös an einen hypothekengesicherten Forderungspfandgläubiger gezahlt wird. Im Urteilwird festgestellt, dass nicht der hypothekengesicherte Forderungspfandgläubiger, sondern der
hypothekengesicherte Forderungspfandschuldner, d.h. der Hypothekengläubiger, haften soll, weil derDrittschuldner mit der Zahlung an den Forderungspfandgläubiger nicht nur dessen pfandgesicherteSchuld gegenüber dem Forderungspfandschuldner, d.h. dem Gläubiger selbst, sondern auch die Schuld der Forderungspfandschuldners gegenüber dem Forderungspfandgläubiger erfüllt, und somit einen „Rechtsgrund“ für das Behalten des Übererlöses durch den Forderungspfandgläubiger besteht, solange dessen gesicherte Schuld die Zuweisung deckt. Dies gilt jedoch aus den folgenden zwei Gründen nicht: Erstens, der Drittschuldner erfüllt mit der Zahlung die pfandgesicherte Schuld gegenüber dem Forderungspfandgläubiger und nicht die Schuld des Forderungspfandschuldners gegenüber dem Forderungspfandgläubiger. Darüber hinaus handelte es sich im vorliegenden Fall nicht um Leistungsbereicherung, sondern um Eingriffsbereicherung beim Übererlös in der Versteigerung basierend auf Hypothek, hypothekengesicherte Forderungspfand und Pfändung. Der hypothekengesicherte Forderungspfandgläubiger, und nicht der hypothekengesicherte Forderungspfandschuldner, d.h. der Hypothekengläubiger soll gegenüber dem nachrangigen Pfändungsgläubiger haften.
<Keywords>
Forderungsverpfändung, hypothekengesicherteForderungsverpfändung, ungerechtfertigte Bereicherung,Dreieckverhältnis,Übererlös.